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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
von GET VIZUEL GmbH

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn GET VIZUEL GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Bei Verträgen mit Verbrauchern gelten nur §§ 3, 4, 7 Abs. 1–3 und 12; im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln.
§ 2 Vertragsschluss
Angebote von GET VIZUEL GmbH sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrags oder durch schriftliche Auftragsbestätigung der GET VIZUEL GmbH zustande, außerdem dadurch, dass GET VIZUEL GmbH nach der Bestellung (formfrei) mit der Leistungserbringung beginnt. GET VIZUEL GmbH kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.
§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Gegenstand dieser Vertragsbedingungen ist die Leistung wie beim Vertragsschluss nach § 2 jeweils vereinbart und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § 4.
(2) Der Besteller hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die vereinbarten Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.
(3) Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichneten Vertrags oder die Auftragsbestätigung GET VIZUEL GmbH, sonst das Angebot der GET VIZUEL GmbH. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren oder die GET VIZUEL GmbH sie schriftlich bestätigt hat. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung oder der schriftlichen Bestätigung durch die GET VIZUEL GmbH.
(4) Die Technik der Auslieferung der vereinbarten Leistung richtet sich nach den Vereinbarungen; mangels anderer Vereinbarung werden digitale Leistungen online ausgeliefert. Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
§ 4 Rechte des Bestellers am geistigen Eigentum
(1) GET VIZUEL GmbH räumt dem Besteller hiermit die für die vertragsgemäße Nutzung notwendigen Befugnisse als einfaches Nutzungsrecht ein einschließlich des Rechts zur Fehlerbeseitigung. Hierzu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Ausstellungs-, Vortrags-, Aufführungs- und Vorführrecht, das Senderecht, das Recht zur Wiedergabe durch Bild- und/oder Tonträger analog und/oder digital, das Recht der Wiedergabe von Funksendungen analog und/oder digital sowie das Online-Recht. Für die Dauer des Nutzungsrechts gilt § 13.
(2) Alle anderen Verwertungshandlungen, insbesondere die Vermietung, der Verleih und die Verbreitung in körperlicher oder unkörperlicher Form, der Gebrauch der Werke durch und für Dritte (zB. durch Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GET VIZUEL GmbH nicht erlaubt.
(3) Vertragsgegenstände, Unterlagen, Vorschläge, Entwürfe, Testprogramme usw. von GET VIZUEL GmbH, die dem Besteller vor oder nach Vertragsabschluss zugänglich werden, gelten als geistiges Eigentum und als Geschäfts- und Betriebsgeheimnis von GET VIZUEL GmbH. Sie dürfen ohne schriftliche Gestattung von GET VIZUEL GmbH nicht in gleich welcher Weise genutzt werden und sind nach § 14 geheim zu halten.
§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens GET VIZUEL GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet. GET VIZUEL GmbH kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem GET VIZUEL GmbH durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, zB. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
(1) Jede Beendigung des Weiteren Leistungsaustausches (zB. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen. (2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 7 Vergütung, Zahlung
(1) Die Zahlung der vereinbarten Vergütung ist unmittelbar mit Vertragsschluss und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
(2) Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten.
(3) Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.
(4) Der Besteller kann nur mit von GET VIZUEL GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Außer im Bereich des § 354a HGB kann der Besteller Ansprüche aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von GET VIZUEL GmbH an Dritte abtreten. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
§ 8 Pflichten des Bestellers
(1) Der Besteller ist verpflichtet, GET VIZUEL GmbH die für die Leistungserbringung gemäß § 2 wesentlichen Daten, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen.
(2) Soweit der Besteller GET VIZUEL GmbH Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
§ 9 Sachmängel
Bei Sachmängeln kann GET VIZUEL GmbH zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von GET VIZUEL GmbH durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung der vertragsgegenständlichen Leistung, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die GET VIZUEL GmbH Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Die Installation von Software (Patches oder neue Versionen) ist Aufgabe des Bestellers.
§ 10 Haftung
(1) GET VIZUEL GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur bei Vorsatz und aus Garantie unbeschränkt. Bei grober Fahrlässigkeit haftet GET VIZUEL GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) haftet GET VIZUEL GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
(2) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.
§ 11 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist beträgt
a) bei Sachmängeln für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der vertragsgegenständlichen Leistung, jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr;
c) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre; die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
(2) Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 109 BGB bestimmten Höchstfristen ein. Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 10 Abs. 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsregeln.
§ 12 Beginn der Rechte des Bestellers
Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte nach § 4 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Besteller über. Zuvor hat er nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Abs. 2 widerrufbares Nutzungsrecht.
§ 13 Datenschutz
GET VIZUEL GmbH verarbeitet die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen Daten des Bestellers unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. GET VIZUEL GmbH darf den Besteller nach erfolgreichem Abschluss der Leistungen als Referenzkunden benennen.
§ 14 Sonstiges
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
(2) Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
(3) Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts am Sitz von GET VIZUEL GmbH.
(4) Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Parteien eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

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